Abrechnung über die private Krankenversicherung und Beihilfe
Alle bei uns zur Anwendung kommenden Heilmittel in der Physiotherapie, Sportphysiotherapie und Neurorehabilitation sind sind bei privaten Krankenkassen und der Beihilfe als physiotherapeutische oder privatärztliche Rezeptleistung erstattungsfähig. Vor Therapiebeginn erhalten Sie eine ausführliche Honorarvereinbarung zur Kostentransparenz. Auch unsere Leistungsdiagnostiken werden unter bestimmten Voraussetzungen von den privaten Krankenkassen erstattet. Sprechen sie uns hierzu gerne im Erstgespräch an.
Abrechnung als Selbstzahler, Bundeswehrangehörige, Heilfürsorge und BG
Eine Abrechnung als Selbstzahler ist bei uns jederzeit möglich. Diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerlich absetzbar sein oder auch bei Selbstständigen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements abgerechnet werden.
Bundeswehrangehörige, PolizistInnen (Beihilfe/Heilfürsorge) und BerufsportlerInnen (VBG) können bei uns ebenfalls behandelt werden. In bestimmten Fällen können wir auch BG-Rezepte annehmen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Behandlung auch ohne Rezept
Ein Erstkontakt ist bei uns auch ohne Rezept möglich. Im Rahmen der Diagnosestellung involvieren wir, je nach Notwendigkeit des spezifischen Falls, Ärzte aus unserem Team oder Expertennetzwerk. Innerhalb dieses Prozesses kann Ihnen ein passendes Rezept ausgestellt werden. Sollten Sie bereits in ärztlicher Behandlung sein, arbeiten wir hier vertrauensvoll mit ihrer Arztpraxis zusammen, da in diesen Fällen ein Wechsel nur selten sinnvoll ist.